Gesetzliche Krankenkassen
Wenn Sie es in mehreren Praxen versucht haben und es zeitnah keinen Therapieplatze bei Psychotherapeuten mit Kassenzulassung für Sie gibt, dann übernehmen bisher die gesetzlichen Krankenkassen auch Leistungen von Heilpraktikern für Psychotherapie. Sie zahlen zunächst das Honorar selbst und dann erstattet die Kasse - evtl. nur teilweise - diese Kosten.
So kann man es versuchen:
...........et voilá !
Es kann auch manchmal nachteilig sein, die Leistungen der Krankenkassen in Anspruch zu nehmen
Damit Sie einen Antrag auf Erstattung durch Krankenkassen stellen können, muss es die Diagnose einer psychischen Erkrankung geben. Das kann
ein Nachteil werden, z.B. wenn Sie eine Arbeitsunfähigkeits-, Lebens- oder private Krankenversicherung abschließen wollen - es können recht beachtliche Risikozuschläge und
Leistungsausschlüsse für Sie dabei herauskommen. Es gibt noch andere Situationen, wo man gut abwägen sollte, ob man die Leistung einer Krankenkasse in Anspruch nimmt, oder die Zusammenarbeit mit
einem Heilpraktiker für Psychotherapie selbst zahlt.